Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung & Portabilität

Haben Sie dafür Sorge getragen, dass Sie diesem Anspruch haftungssicher begegnen können?
 
Jeder Arbeitnehmer hat seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Entgeltumwandlung, seit 2005 auch auf Portabilität derselben. So Sie als Arbeitgeber nicht von Ihrem Direktionsrecht Gebrauch machen und für alle Arbeitnehmer rechtsverbindlich einen einheitlichen Durchführungsweg festlegen, müssen Sie die Verträge einrichten, die Ihr Arbeitnehmer Ihnen zuträgt oder von seinem vorherigen Arbeitgeber mitbringt.
 
Dies birgt ein großes Haftungspotential, denn Sie haften laut Betriebsrentengesetz (BetrAVG) als Arbeitgeber gegenüber Ihren Arbeitnehmern für die Erfüllung der Zusage zumindest in Höhe der eingezahlten Beiträge. Mit Einrichtung oder Übernahme z.B. einer Fondspolice ohne die erforderlichen Garantien kann Sie hier beim Vertragsablauf zu einem ungünstigen Börsenzeitpunkt eine Nachschusspflicht treffen.
 
Wir sind Spezialisten auf diesem Gebiet und binden in den angrenzenden Rechtsbereichen Steuer-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht erfahrene Steuerberater und Juristen mit ein, um Ihnen einen - im Rahmen des Möglichen - haftungssicheren Lösungsvorschlag zu präsentieren.
 
Wenn Sie bisher kein Konzept haben oder an dem Ihren zweifeln, sprechen Sie uns gerne an!

Unsere Spezialisten

  • Joachim Becker
    Geschäftsleitung

    Versicherungsfachmann BWV,
    Experte betriebliche Altersvorsorge (DMA)
     
    Kompetenzbereiche:

    • betriebliche Altersvorsorge
    • Vorstands- und Geschäftsführerversorgung
    • Firmenkunden


  • Barbara Warscheid
    Vertrieb Arbeitnehmerberatung betriebliche Altersversorgung

    Financial Planner
    Expertin betriebliche Altersvorsorge (DMA)
     
    Kompetenzbereiche:

    • Arbeitnehmerberatung BAV
    • private Lebens- und Rentenversicherungen


  • Frank Lewitzka
    Assistent der Geschäftsleitung und Sachbearbeiter BAV

    Master Consultant in Finance
    Experte betriebliche Altersvorsorge (DMA)

    Kompetenzbereiche:

    • Angebotswesen und Verwaltung BAV
    • Kundenkommunikation und Betreuung
    • Terminplanung und Überwachung


  • Boris Bulitta
    Sachbearbeiter BAV

    Versicherungsfachwirt
    Experte betriebliche Altersvorsorge (DMA)

    Kompetenzbereiche:

    • Angebotswesen und Verwaltung BAV
    • EDV


  • Sebastian Sanfleber
    Versicherungskaufmann, Schwerpunkt betriebliche Altersversorgung

     
     


  • Norbert Flohberg
    externer Berater betriebliche Altersversorgung

    Diplom-Volkswirt
     
    Kompetenzbereiche:

    • Vorstands- und Geschäftsführerversorgung
    • Steuerberatergespräche

  • Ulrich Göke
    externer Gutachter & Sachverständiger betriebliche Altersversorgung

    Diplom-Betriebswirt
     
    Kompetenzbereiche:

    • Prüfung von Versorgungszusagen
    • Erstellung von Testaten und versicherungsmath. Gutachten

Aktuell | 21.08.2012

Genius nimmt am „BAV–round table“ in Frankfurt teil…

„Portfolio International“ veranstaltete in Frankfurt einen round table zum Thema „Betriebliche Altersversorgung“ mit Versicherern, Pools, Maklern und Rating-Häusern.

Aktuell | 11.12.2009

Genius informiert Steuerberater zum BilMoG

Als Versicherungsmakler hat sich die Genius GmbH u.a. auf das Kerngeschäftsfeld "Betriebliche Altersversorgung (BAV)" spezialisiert.
 
Die sich durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) hier ergebenden Änderungen...

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