Prüfung Ihrer Versorgungsordnung / Betriebsvereinbarung oder Gestaltung einer solchen
Prüfung einzelner bestehender Versorgungszusagen im Unternehmen
Umsetzung des Rechtsanspruchs der Mitarbeiter auf Entgeltumwandlung und Arbeitgeberzuschuss gemäß § 1a) BetrAVG i.V.m. BRSG inklusive Information und Beratung Ihrer Mitarbeiter
Einrichtung bilanzneutraler Versorgungszusagen für Geschäftsführer, Vorstände und Führungskräfte
Prüfung bestehender Pensionszusagen mit Bilanzberührung und Erstellung betriebswirtschaftlicher Kurztestate mit Aussprache konkreter Handlungsempfehlungen
Betriebliche Krankenzusatzversicherung (bKV)
Mit einer Investition von nur ca. 20,00 € monatlich können Sie sicherstellen, dass jeder Ihrer Mitarbeiter (und deren Familienangehörige) im Falle eines Krankenhaus-Aufenthaltes als Privatpatient behandelt wird! Und zwar auch dann, wenn er vor Versicherungsabschluss bereits schwer krank sein sollte
Darüber hinaus können optional gestaffelte Zuschüsse für Sehhilfen, Zahnersatz, Vorsorgeuntersuchungen, Heilpraktiker, medizinische Hilfsmittel etc. in Anspruch genommen werden
Besonderes Highlight für Führungskräfte: Behandlung als Privatpatient auch im ambulanten Bereich als Ergänzungstarif zur gesetzlichen Krankenversicherung
Für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte kann außerdem eine alternative Prüfung der Möglichkeiten einer privaten Krankenvollversicherung in Anspruch genommen werden
Biometrische Kollektive – Absicherung der Arbeitskraft
Kollektive Familienabsicherung im Todesfall – ohne Gesundheitsprüfung
Kollektive Absicherung bei Berufsunfähigkeit (BU) – ohne Gesundheitsprüfung
Grundfähigkeiten-Absicherung – speziell für Handwerker sehr günstig
Kapitalzahlung bei Diagnose bestimmter schwerer Erkrankungen