07.03.2021

BRSG – Umsetzung des Zuschusses für bestehende Entgeltumwandlungen zum 01.01.2022

Genius Frank Martini
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) führte der Gesetzgeber viele Neuerungen ein. Eine dieser Neuerungen ist der - seit 01.01.2019 verpflichtende -  Arbeitgeberzuschuss von 15% auf den Betrag der Entgeltumwandlung für Neuverträge.

Für bestehende Verträge (Entgeltumwandlungen abgeschlossen vor dem 01.01.2019) wird der Arbeitgeberzuschuss ebenfalls ab 01.01.2022 verpflichtend. Diese "kleinen" Vertragsanpassungen stellen gerade mittlere und größere Arbeitgeber vor gewaltige administrative Herausforderungen.

Wir haben deshalb mit den führenden Versicherern in diesem Geschäftsfeld administrationsarme Ablaufprozesse verhandelt. In gemeinsamen Projekten mit den Personalabteilungen vieler unserer Kunden bereiten wir aktuell eine schlanke, fristgerechte Umsetzung vor.

Sollten Sie in Ihrem Unternehmen bisher noch keine adäquate Lösung erarbeitet haben, sprechen Sie uns gerne an.